Service

Bei unserem unverbindlichen Beratungsgespräch vor Ort darf nicht nur über die geplanten Pflege- oder Fällarbeiten
gesprochen werden. Oft sind vorher einige Formulare bzw. Anträge auszufüllen.

 


Baumschutzverordnung:

In bestimmten Regionen gilt für bestimmte Bäume eine Baumschutzverordnung. Diese soll verhindern, dass Bäume unkontrolliert gefällt oder eingekürzt werden. Ohne eine Genehmigung darf Ihr Baum nicht behandelt werden. Evtl. muss bei einer Fällung eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

 

Verkehrsrechtliche Anordnung:

Falls es aus Sicherheitsgründen nötig sein wird, einen Gehweg oder eine Straße zu sperren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Verkehrsamt für Straßenrecht bei der zuständigen Stadt beantragt werden. Die Anordnung sagt aus, wo und wie gesperrt werden darf oder ob evtl. eine Behelfsampel aufgestellt werden muss. Sogar die Arbeitszeit kann zur Auflage gemacht werden.

 

Brutzeit:

Um das Brutverhalten bzw. den Brutraum gewisser Vögel nicht zu zerstören, dürfen aus naturschutzrechtlichen Gründen manche Bäume nur zu bestimmten Jahreszeiten gefällt werden. Die Brutzeit beginnt in der Regel am 01. März und dauert bis zum 30. September. Sollte der betroffene Baum kein Vogelnest aufweisen, darf der Baum gefällt werden. Dies muss jedoch von der zuständigen Behörde bestätigt werden. Gerne helfen wir Ihnen auch in dieser Situation.

 

Dies ist nur ein kleiner Auszug der vielen Punkte, die es zu besprechen gilt. In allen Punkten steht Ihnen die
Firma 
Tree Cut Baumpflegeservice mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Rufen Sie am Besten gleich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht !

Ihr Tree Cut Baumpflegeservice Team. 
Ihr zuverlässiger Partner für Baumpflege
im Großraum Nürnberg, Fürth, Schwabach und Roth

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